Information zu Feuerwerk in Hohn

Brandschutz an Silvester
Zum Brandschutz gilt in Hohn ein Feuerwerksverbot für Feuerwerkskörper der Kategorie F2
(z. B. Raketen, Batterien, Böller, Fontänen und Schwärmer)
am 31.12.2025 und 01.01.2026
im Umkreis von mindestens 200 m um
* Reetdachhäuser
* Tankstellen
* Pflegeeinrichtungen
Weitere Informationen sowie die rechtlichen Grundlagen findet ihr online unter
www.gemeinde-hohn.de
Den vollständigen Link posten wir in den Kommentaren.
Zum Jahreswechsel wünschen wir euch
einen guten Start ins neue Jahr,
Gesundheit, Glück und viele schöne Momente
im Kreis eurer Familien und Freunde.
Eure Feuerwehr Hohn
